Herausforderungen der klimaangepassten Stadtentwicklung

Der Ausbau der regenerativen Energien, besonders auch die der Solarenergie, ist wichtig und derzeit auch alternativlos. Dies darf aber nicht zu Lasten der ebenso wichtigen und alternativlosen Begrünung unsere Städte und Dörfer zur Minderung der immer noch stärker werdenden Klimaextreme (vor allem von Hitze und Strahlung) gehen. Der Arbeitskreis Stadtbäume positioniert sich daher zu diesem Thema und stellt mit dieser Veröffentlichung die allgemeinen Wohlfahrtswirkungen von Bäumen den Interessen zum Ausbau erneuerbarer Energieanlagen gegenüber. 

Immer häufiger werden Anträge auf Befreiung von den Verboten einer Baumschutzsatzung/-verordnung oder anderen gesetzlichen Vorgaben zum Baumschutz damit begründet, dass durch Bäume eine Verschattung be stehender Photovoltaik- oder Solaranlagen eintrete, bzw. wegen vorhandener Bäume eine geplante Anlage nicht wirtschaftlich zu betreiben sei. Auch Neupflanzungen von Bäumen werden beanstandet, da diese möglicherweise zukünftig die Leistung von Solaranlagen mindern könnten. Dabei stellt sich die Frage, wem bei Interessenskonflikten zwischen Baumschutz und Photovoltaik bzw. Solarthermie-Anlagen der Vorrang gebührt. Alternativ wären Lösungen zu finden, sodass es erst gar nicht zu diesem Konflikt kommt. Das vorgelegte Positionspapier beleuchtet die Diskussion aus unterschiedlichen Blickwinkeln und stellt sich auch den technischen Möglichkeiten.

Solardachkataster Bonn 400x378Ausschnitt aus dem Solardachkataster Bonn Die umfassenden Wohlfahrtswirkungen von Bäumen stehen dem notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien im Allgemeinen sowie den überwiegenden Einzelinteressen von Solaranlagenbetreibenden gegenüber. Es gibt in Deutschland ausreichend geeignete Dächer für eine Solarnutzung, z.B. auf Gewerbe- und Industriebauten, die überwiegend wenig bis gar nicht durch Baumbewuchs verschattet werden. Das bestehende Potenzial auszunutzen, ist sicher der sinnvollere Weg, als einen gesunden Baumbestand zu schneiden oder sogar zu entfernen.

Eine weitere Möglichkeit besteht für Privatpersonen in Bürger/innensolaranlagen zu investieren, wenn die Errichtung einer Solaranlage auf dem eigenen Dach z.B. wegen des vorhandenen Baumbestandes nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Naturgemäß ist immer auch der Zustand des betroffenen Einzelbaumes oder Baumbestandes in der Abwägung mit zu betrachten. Sollte der betreffende Baum wenig oder keine Entwicklungsmöglichkeiten haben, kann im Einzelfall auch die Fällung eine Option sein. Die Notwendigkeit von Ersatzpflanzungen bleibt davon allerdings unberührt. Vorab sind aber alle technischen Möglichkeiten zur Optimierung der Solaranlage zu prüfen. Leistungseinbußen aufgrund meist nur zeitweise vorhandener Verschattung müssen toleriert werden. Durch eine weitblickende und vernünftige Anwendung der gesetzlichen Regelungen ist der Ausbau von notwendigen erneuerbaren Energie-Anlagen ohne das Fällen gesunder Bäume zu ermöglichen.

Solardach Quelle Schlussbericht UrbanGreenClimate Blaser etal 2016 800x300Quelle: Schlussbericht Urban Green & Climate Bern - Die Rolle und Bewirtschaftung von Bäumen in einer klimaangepassten Stadtentwicklung von Blaser et al. (2016)

Das öffentliche Interesse an der Gesundheit der Bevölkerung und an einem gesunden vitalen Baumbestand mit einer großen Anzahl an Altbäumen im innerstädtischen Bereich ist so bedeutend, dass das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Ökosystemleistung eines Baumes im Konfliktfall mit der Errichtung einer Solaranlage höher einzuschätzen ist.


 

Das Positionspapier wird an dieser Stelle zum Download angeboten und kann auch in gedruckter Form bei der GALK-Geschäftsstelle bezogen werden.

GALK-Geschäftsstelle
Friedensplatz 4
D-53111 Bonn
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