Die FLL-Baumkontrollrichtlinien werden mittlerweile von der überwiegenden Zahl der Kommunen angewendet und auch die Rechtsprechung nimmt vermehrt Bezug auf deren Inhalte. Die Fassung von 2010 war erstmals auf die Regelkontrolle bei flächigen Baumbeständen (z.B. in Parkanlagen) eingegangen. Die Ausführungen hierzu waren jedoch so allgemein gefasst, dass bei der praktischen Umsetzung eine Vielzahl von Fragen auftraten.
Das folgende Arbeitspapier des GALK-AK Stadtbäume sollte hierauf eingehen und durch Aufzeigen von Praxisbeispielen eine erste Orientierung für Kommunen und Verkehrssicherungspflichtige bieten. Angestrebt war eine ausführlichere Behandlung des Themas flächige Baumkontrolle im Rahmen der nächsten Überarbeitung der FLL-Baumkontrollrichtlinie. Dies ist mit den FLL-Baumkontrollrichtlinien 2020 inzwischen geschehen.
Literaturhinweise
- Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (Hrsg.): Baumkontrollrichtli-nie. Bonn 2010
- Bremicker, F.: Leverkusener Konzept zur Dokumentation von Baumkontrollen. In: Pro Baum, Heft 3, 2013, S. 2-5
- Fachamt für Stadtgrün und Erholung, Hamburg (Hrsg.): Kommunale Baumkontrolle zur Verkehrssicherheit. Braunschweig 2004