Nachdem das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) termingerecht zum 20. Juli 2004 ein novelliertes Baugesetzbuch hervorgebracht hat, haben sich formale und inhaltliche Änderungen in der Planungspraxis ergeben, die insbesondere auch die Landschaftsplanung und die Grünordnungsplanung betreffen.

Hierzu wird auf den angefügten 'Bericht zur Umweltprüfung', Stand: 04.2005 von Reinhold Wilke, Stadt Bocholt, verwiesen.

Eine ausführliche Erläuterung für die Praxis bietet der EAG Bau-Mustererlass, Stand: 07.2004, des Deutsche Städtetags.

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