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Gaertnern Stadt 220x90Unter dem Begriff Urban Gardening hat sich bundesweit in den letzten Jahren eine neue Form des Gärtnerns in der Stadt entwickelt. Der Arbeitskreis Kleingartenwesen hat sich mit dem Trend befasst und seinen Standpunkt zur Integration von Urban Gardening Projekten in Kleingartenanlagen dargelegt.

Titelfoto Heimgartenb Altona2018 220x100Immer wieder wurde über eine Modernisierung des Kleingartenwesens und die Sicherung seiner Zukunftsfähigkeit unter Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltungen, Kleingärtnervereinen und anderen Verbänden diskutiert. Deshalb beauftragte der Deutsche Städtetag (DST) den AK-Kleingartenwesen, Leitlinien zur Zukunftsfähigkeit des Kleingartenwesens zu erstellen.

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Bodennutzung 220x90Im Arbeitskreis Kleingärten wurde die Thematik Bodennutzung und Altlasten in Kleingärten ausführlich diskutiert. Die Kommunen haben im Rahmen der Daseinsvorsorge auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Pflicht in begründeten Verdachtsfällen zielgerichtet zu handeln. Kleingärten sind dabei im Hinblick auf ihre besondere Nutzungsform hin zu betrachten. Neben dem Gemüsebau, und der Erholungsnutzung dienen die Kleingartenanlagen, auch im Sinne der Familienfreundlichkeit, dem Kinderspiel. Die zuständigen Behörden müssen vor dem Hintergrund dieser Mischnutzungsform die Bodenschutzverordnung anwenden und Entscheidungen zum künftigen Gebrauch belasteter Kleingärten treffen.

Baumschutz KGA Startergarten 220x90Deutsche Städte und Gemeinden haben den lokalen Baumbestand überwiegend mittels Baumschutzsatzungen unter Schutz gestellt. Als Schutzzweck werden Naturschutzkriterien angefügt. Oftmals sind besondere Nutzungsformen, wie landwirtschaftliche- oder gartenbauliche Fläche ausgenommen. Auch Kleingartenparzellen sind in 13 von 19 Mitgliedsstädten des AK Kleingarten in den jeweiligen Baumschutzsatzungen ausgeklammert.

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Entwicklungsplanung 220x90Aufgrund der vielfältigen Aufgaben, die Kleingartenanlagen innerhalb des Stadtgefüges übernehmen (städtebauliche, soziale, ökologische Funktion), ist es wichtig, dass seitens der Kommunen das Kleingartenwesen generell gesichert und gefördert wird. Um dies zu gewährleisten, empfiehlt der Arbeitskreis Kleingartenwesen den Kommunen die Aufstellung und Fortschreibung von Kleingartenentwicklungskonzepten mit dem Ziel, die darin festgelegten quantitativen und qualitativen Aussagen in der städtischen Bauleitplanung zu verankern.

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Wettbewerbe Kleingaerten 220x90Wettbewerbe haben sowohl auf Bundesebene als auch in den Ländern und Kommunen seit vielen Jahren Tradition. Sie haben sich hinsichtlich der Förderung des Kleingartenwesens wie auch in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit bewährt, sollten aber fortlaufend an die aktuellen Erfordernisse zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens angepasst werden. Der Arbeitskreis empfiehlt daher die verstärkte Durchführung von Wettbewerben in den Städten.

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