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Diese Empfehlung bietet den kommunalen Trägern eine Leitlinie, um Verkehrssicherungspflichten in öffentl. Kleingartenanlagen einschätzen sowie der Rechtsprechung und dem Stand der Technik folgen zu können.
Jede Überplanung von Kleingärten bringt viel Unruhe für die Kleingärtner mit sich. Ein wenig kann dieses Manko abgeschwächt werden, indem der Ersatz vorrangig durch Verdichtung im Altbestand realisiert wird.
Kleingartenwesen und Urban Gardening
Unter dem Begriff Urban Gardening hat sich bundesweit in den letzten Jahren eine neue Form des Gärtnerns in der Stadt entwickelt. Der Arbeitskreis Kleingartenwesen hat sich mit dem Trend befasst und seinen Standpunkt zur Integration von Urban Gardening Projekten in Kleingartenanlagen dargelegt.
Immer wieder wurde über eine Modernisierung des Kleingartenwesens und die Sicherung seiner Zukunftsfähigkeit unter Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltungen, Kleingärtnervereinen und anderen Verbänden diskutiert. Deshalb beauftragte der Deutsche Städtetag (DST) den AK-Kleingartenwesen, Leitlinien zur Zukunftsfähigkeit des Kleingartenwesens zu erstellen.
Empfehlung zur Bodennutzung - Altlasten in Kleingärten
Im Arbeitskreis Kleingärten wurde die Thematik Bodennutzung und Altlasten in Kleingärten ausführlich diskutiert. Die Kommunen haben im Rahmen der Daseinsvorsorge auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Pflicht in begründeten Verdachtsfällen zielgerichtet zu handeln. Kleingärten sind dabei im Hinblick auf ihre besondere Nutzungsform hin zu betrachten. Neben dem Gemüsebau, und der Erholungsnutzung dienen die Kleingartenanlagen, auch im Sinne der Familienfreundlichkeit, dem Kinderspiel. Die zuständigen Behörden müssen vor dem Hintergrund dieser Mischnutzungsform die Bodenschutzverordnung anwenden und Entscheidungen zum künftigen Gebrauch belasteter Kleingärten treffen.
Deutsche Städte und Gemeinden haben den lokalen Baumbestand überwiegend mittels Baumschutzsatzungen unter Schutz gestellt. Als Schutzzweck werden Naturschutzkriterien angefügt. Oftmals sind besondere Nutzungsformen, wie landwirtschaftliche oder gartenbauliche Flächen ausgenommen.
Empfehlungen zur Kleingartenentwicklungsplanung
Aufgrund der vielfältigen Aufgaben, die Kleingartenanlagen innerhalb des Stadtgefüges übernehmen (städtebauliche, soziale, ökologische Funktion), ist es wichtig, dass seitens der Kommunen das Kleingartenwesen generell gesichert und gefördert wird. Um dies zu gewährleisten, empfiehlt der AK Kleingartenwesen den Kommunen die Aufstellung und Fortschreibung von Kleingartenentwicklungskonzept
Empfehlung für Wettbewerbe im Kleingartenwesen
Wettbewerbe haben sowohl auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene seit Jahren Tradition. Sie haben sich hinsichtlich der Förderung des Kleingartenwesens wie auch in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit bewährt, sollten aber fortlaufend an die aktuellen Erfordernisse zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens angepasst werden. Der Arbeitskreis empfiehlt daher, verstärkt Wettbewerben in den Städten durchzuführen.
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