Bodennutzung 220x90Im Arbeitskreis Kleingärten wurde die Thematik Bodennutzung und Altlasten in Kleingärten ausführlich diskutiert. Die Kommunen haben im Rahmen der Daseinsvorsorge auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Pflicht in begründeten Verdachtsfällen zielgerichtet zu handeln. Kleingärten sind dabei im Hinblick auf ihre besondere Nutzungsform hin zu betrachten. Neben dem Gemüsebau, und der Erholungsnutzung dienen die Kleingartenanlagen, auch im Sinne der Familienfreundlichkeit, dem Kinderspiel. Die zuständigen Behörden müssen vor dem Hintergrund dieser Mischnutzungsform die Bodenschutzverordnung anwenden und Entscheidungen zum künftigen Gebrauch belasteter Kleingärten treffen.

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