Mehr zum Sachstand der HOAI-Novelle

Die HOAI-Novelle (HOAI 202X/2025) zur inhaltlichen Modernisierung (Digitalisierung, Nachhaltigkeit) wurde durch die vorgezogene Bundestagswahl verzögert und eine Umsetzung wird nun erst für Anfang 2026 angestrebt, wenn die Abstimmungsgespräche zwischen Ministerien und Planerverbänden (VBI, BDB) Anfang 2026 fortgesetzt werden. 

Dabei lag die vorbereitende Arbeit in Form von zwei Gutachten bereits vor: die „Evaluierung der Planungsbereiche“, erstellt für das Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und ein Gutachten zur „Evaluierung der Honorartafeln“ der HOAI, erstellt für das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. 
Vor diesem Hintergrund hat der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla zwei Broschüren zum Sachstand der HOAI-Novelle vorgelegt. Damit werden Hinweise für eine angemessene und auskömmliche Honorierung für Objektplanung Freianlagen und für die Landschaftsplanung gegeben.

Die beiden Gutachten bildeten dafür eine solide Grundlage und zeigen den verantwortlichen Auftraggebern/Vergabestellen sowie Anbieter:innen bzw. Auftragnehmer:innen von Leistungen der Architekt:innen und Ingenieur:innen auf, welche Anforderungen an eine zeitgemäße Leistungserbringung gestellt sind und welche Tafelwerte die HOAI heute aufweisen müsste, um mit dem Vergütungsniveau zur letzten Tafelwert-Evaluation im Zuge der HOAI-Novelle 2013 gleichzuziehen.

Die Autor:innen der bdla-Broschüren sind:
für „Sachstand HOAI 202X zur Objektplanung Freianlagen 2025“ Dieter Herrchen, ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Landschaftsarchitekten, Wiesbaden und Mirjam Mohrlüder, Honorarsachverständige, Wiesbaden,
für „Sachstand HOAI 202X zur Landschaftsplanung 2025“ Dieter Pfrommer, ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Landschaftsarchitekten, Stuttgart, und Martin Janotta, Landschaftsarchitekt bdla, Berlin.

Die Broschüren stehen kostenfrei zum Download zur Verfügung:
Sachstand HOAI 202X zur Objektplanung Freianlagen 2025 (857 KB) (PDF)
Sachstand HOAI 202X zur Landschaftsplanung 2025 (2.93 MB) (PDF)


Die „Novellierung und das Inkrafttreten der HOAI 202X“ haben bei den Bundesministerien leider keine hohe Priorität. Immerhin bleibt man im Gespräch. Der Zeitplan ist jetzt so, dass es am 21.01.2026 mit den verantwortlichen Ministerien (BMWE und BMWSB) ein Erstgespräch gegeben hat, wie man auf Basis der beiden o.a. Gutachten (Leistungsbild- und Honorargutachten) den weiteren Reformprozess gestalten will. Wenn alles gut läuft, soll im Sommer ein Referentenentwurf vorliegen, die Neue HOAI könnte dann Anfang 2027 in Kraft treten. Die Betonung liegt auf „könnte“.

  • Ausgangslage: Die Novelle ist notwendig, da die HOAI 2021 primär eine Reaktion auf das EuGH-Urteil von 2019 war und die Mindestsatzverbindlichkeit abschaffte.
  • Ziel der Novelle: Anpassung an moderne Planungsmethoden (BIM), Nachhaltigkeitsaspekte und Sicherstellung einer angemessenen Vergütung.
  • Verzögerung: Aufgrund der Neuwahlen 2025 kam es zu Verzögerungen; die Fachverbände (z.B. bdla, AHO) sind jedoch in engem Austausch mit der Politik, um die Arbeiten (zweistufiges Verfahren: Fachgutachten & Wirtschaftlichkeitsgutachten) fortzuführen.
  • Aktueller Status: Es wird an konkreten Vorschlägen für die Objektplanung gearbeitet, um eine auskömmliche Honorierung zu gewährleisten. 

Die HOAI 2021, die das Honorar grundsätzlich frei verhandelbar machte, bleibt bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen als Basis bestehen.