Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners
Konsequenzen für die Kommunen
Da die Gifthaare des Eichenprozessionsspinners eine Gesundheitsgefahr für diejenigen darstellen, die sich im Freien in der Nähe von Nestern aufhalten, suchen die Kommunen nach Lösungsmöglichkeiten, um die Gefahr zu minimieren bzw. zu beseitigen.
Am 03.04.2008 wurde durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren ein Rundschreiben über die 'Überregionale Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners aus Gesundheits- und Waldschutzgründen' veröffentlicht. Damit ergab sich für Kommunen und Privateigentümer in Bayern eine Pflicht zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners.
In der Anlage 2 dieser Veröffentlichung werden Schädlings-bekämpfungsmittel, die gegen den Eichenprozessionsspinner (EPS) nach dem Biozidrecht zum Einsatz kommen, aufgeführt und erläutert. Insbesondere wird auf das vorgeschriebene Betretungsverbot der behandelten Bereiche beim Einsatz von Produkten mit dem Wirkstoff Diflubenzuron (z. B. Diflubenzuron 80% oder vergleichbar Dimilin 80 WG) hingewiesen. Nach dem Einsatz solcher Produkte besteht ein grundsätzliches Betretungsverbot von 24 Stunden und nach 48 Stunden ist Betreten nur mit ausreichender Schutzausrüstung (Standardschutzanzug und Universal-Schutzhandschuhe) erlaubt.
Neben dem Einsatz von Bioziden, z.B. mit dem Wirkstoff Diflubenzuron, gibt es weitere Bekämpfungsmaßnahmen:
- Vermeidung bzw. Sperrung von befallenen Arealen
- Diese wirkungsvolle Maßnahme ist in Städten schwer durchzusetzen, da sie ein hohes Maß an Aufklärungsarbeit und intensiver Bürgerinformationen erfordert.
- Mechanische Bekämpfung:
- Entfernen der Nester durch Wasserstrahl oder Abflammen: Beide Maßnahmen erwiesen sich in der Praxis als nur bedingt geeignet, da es jeweils zu einer starken Verwirbelung und damit zu einer Verteilung der Gifthaare kommt. Nach dem Entfernen durch den Wasserstrahl müssen die Nester vom Boden aufgesammelt und entsorgt werden. - Absaugen der wandernden Raupen: In Nürnberg, Stuttgart und Berlin wird u. a. das Absaugen der wandernden Raupen durchgeführt. Hierbei kommen Industriesauger mit Spezialfiltern zum Einsatz, die die feinen Härchen filtern. Um ein Aufwirbeln der Haare zu vermeiden, sollen die Nester und Raupen vorher verklebt oder leicht befeuchtet werden. Die besten Erfolge werden nach der 2. Häutung während der Zeit der 'Prozession' erreicht. Sobald sich die Tiere in die Nester zurückgezogen haben, sind technische Probleme wie das Verstopfen der notwendigen feinen Filter der Industriesauger sehr häufig.
- Anbringen von Leimstreifen am Baumstamm: Diese Methode wurde in Stuttgart ausprobiert und hat sich in der Praxis als unwirksam herausgestellt, da die Raupen nicht in die Klebemasse hinein gekrochen sind.
- Einsatz von Bindemitteln: Zum Einsatz kommen z. B. Kali-Wasserglas-Lösung, Haarspray, Sprühkleber. Die Nester werden fein eingesprüht und nach dem Antrocknen abgesammelt. Dies ist eine relativ zeitaufwendige Methode, die in Nürnberg nur in Ausnahmefällen angewandt wird, aber eine gewisse Wirkung zeigt.
- Entfernen der verlassenen Nester: Da die Raupen sich in den Nestern häuten und verpuppen, sind diese voller Gifthaaren, die über lange Zeit ihre Wirksamkeit behalten und weiterhin eine Gefahr für den Menschen darstellen. Daher werden in den Kommunen die verlassenen Nester aus den Bäumen entfernt, anschließend verbrannt oder entsorgt.
- Biologische Bekämpfung:
- Ausbringen von Bacillus thuringiensis var. kurstaki. Die Wirkung des Bacillus thuringiensis setzt sofort nach Aufnahme durch die Raupe ein und es erfolgt ein Fraßstopp. Die Wirkungsdauer des Mittels beträgt ca. 1-2 Wochen. Die Vorteile der Ausbringung des Bacillus thuringiensis liegen in den geringen Nebenwirkungen und der schnellen Aufnahme. Ferner hat es in Bezug auf Schmetterlingsraupen ein enges Wirkungsspektrum. Die Nachteile der Ausbringung des Bacillus thuringiensis sind einerseits die Abhängigkeit von der Temperatur (20 -25 °C) und andererseits das kleine Zeitfenster für die Ausbringung (bis zum zweiten Larvenstadium).
Kontakt
GALK-Internetredaktion
Gerhard Doobe
Osterbekstieg 4
D-22085 Hamburg
redaktion@galk.de
GALK-Geschäftsstelle
Friedensplatz 4
D-53111 Bonn
+49 228 965010-100
geschaeftsstelle@galk.de
Landesgruppen
Arbeitskreise
Themen
Themen
IMPRESSUM | KONTAKT | DATENSCHUTZERKLÄRUNG | Galk e.V.