Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für Ausgleichsmaßnahmen
Das Baugesetzbuch verpflichtet die Städte und Gemeinden, den Eingriff in den Naturhaushalt, der durch die Realisierung eines Bebauungsplans entsteht, zu ermitteln und auszugleichen. Die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen können ähnlich wie die Erschließungsbeiträge über entsprechende Erstattungssatzungen anteilig bei den Nutznießern des Baurechtes wieder vereinnahmt werden.
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dPunktMedia, Hamburg; GALK AK-Stadtnatur; Anke Bosch, Darmstadt; B. Molly, Bonn; Carmen Dams, Saarbrücken; Bernd Roser, Frankfurt; Karin Gaedicke, Hamburg; Holger Strauß, Hameln; Hans-Volker Müller, Karlsruhe; Alice Schröder und Florian Mayer, Leipzig; Arnt Becker, Bielefeld; Rüdiger Dittmar und Torsten Wilke, Leipzig; Christiane Balks-Lehmann, Osnabrück:Klaus Müller-Pfannenstiel, Herne; Heinz-Peter Westphal, Frankfurt a.M.
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