Die Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK) und der GALK Arbeitskreis Stadtbäume haben aufgrund der Überarbeitung der Baumkontrollrichtlinien - Richtlinie für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen 2010, die 2006 gemeinsam herausgegebene Musterdienstanweisung Baumkontrolle überarbeitet und angepasst.
Die Dienstanweisung gilt für Bäume, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert werden müssen, z.B. Bäume an Straßen, Wegen, Plätzen, Wohnanlagen, Spiel‐ und Sportanlagen, in Grün‐, Freizeit‐ und Erholungsanlagen, auf Friedhöfen, an Kindergärten, an Kindertagesstätten und Schulen. Sie gilt sinngemäß auch für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von anderen Gehölzen, z.B. Großsträucher oder baumartige Gehölze.
Der Text der Musterdienstanweisung ist hier zum Download bereitgestellt.
Literaturhinweise
Braun, A.: Aktualisierte Musterdienstanweisung zur Baumkontrolle. BADK Information, Ausgabe 3, 2011, S. 119-121
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (Hrsg.): Baumkontrollrichtlinie - Richtlinie für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen. 2010
Bauer, J.; Braun, A.; Eschenbruch, H.: Ein praxisnahes Instrument. Hinweise und Erläuterungen zur FLL-Baumkontrollrichtlinie, insbesondere zur Musterdienstanweisung Baumkontrolle. In: Stadt + Grün 10, 2008, S. 11-1
Bauer, J.; Braun, A.; Huennekes, A.: Baumkontrollen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht bei Bäuen. Deutsches Autorecht (DAR) 2/2008, 78. Jg., S. 109-113
Bauer, J.: Das neue Regelwerk zur Baumkontrolle. Baumzeitung 2/2005, S. 25-27