Im Auftrag der Fachkommission Friedhof und Stadtgrün beim DST hat der GALK Arbeitskreis Stadtbäume gemeinsam mit dem Arbeitskreis Landschaftsplanung und Grünordnung eine Musterbaumschutzsatzung erarbeitet. Sie wurde im Juni 2012 in den umweltpolitischen Fachgremien des DST beraten und als wichtige Handreichung für den kommunalen Baumschutz gebilligt. Im Vorfeld Anfang 2011 lief eine Kurzabfrage in den Großstädten von Nordrhein-Westfalen. Die erbetenen Daten sollten ein aktuelles Bild über Baumschutzsatzungen ergeben.
Das hier vorliegende Ergebnis aus 32 Städten ist im Rahmen eines ergebnisoffenen Hearings der Stadt Münster ausführlich vorgestellt worden.

Einer bereits im Jahr 2000 unter 330 Mitgliedern der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) durchgeführten Befragungsaktion zufolge wird in zwei Drittel der Städte Baumschutz mit dem Instrument der Baumschutzsatzung betrieben, das übrige Drittel praktiziert den Baumschutz mit anderen Instrumenten, beispielsweise über Festsetzungen im Bebauungsplan oder über Bestimmungen auf Grundlage der Landschaftsgesetze. Die heute gültigen Baumschutzsatzungen der Städte und Kommunen basieren im Wesentlichen auf den Mitte der 70er Jahre entstandenen Landesnatur-schutzgesetzen.

Nachfolgend werden beispielhaft Baumschutzsatzungen (-verordnungen) aus den Mitgliedsstädten des GALK-Arbeitskreises Stadtbäume vorgestellt:

Basel

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Gesetz zum Schutz und zur Förderung des Baumbestandes im Kanton Basel-Stadt (Baumgesetz)
vom 16. Oktober 1980


Baumschutz

Geschützt sind:

  1. Bäume in den im Zonenplan mit grüner Schraffur gekennzeichneten Gebieten, deren Stamm einen Meter über dem Boden einen Umfang von über 50 cm (rund 16 cm Durchmesser) aufweisen.
  2. Bäume außerhalb der im Zonenplan mit grüner Schraffur gekennzeichneten Gebiete, deren Stamm einen Meter über dem Boden einen Umfang von über 90 cm (rund 30 cm Durchmesser) aufweisen.

Besonderheiten:

Durch besondere Verfügung, die im Grundbuch anzumerken ist, kann der zuständige Departementsvorsteher besonders wertvolle Bäume oder Baumgruppen, die nicht schon aufgrund ihrer Größe geschützt sind, unter Schutz stellen.


Weitergehende Informationen:

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