3. Nachhaltige Entwicklung
Eine nachhaltige Entwicklung der Städte und des Stadtgrüns erfordert ein modernes und umfassendes Grünflächenmanagement
Grünflächen sind vor allem aufgrund ihrer natürlichen Prozesse immer in Entwicklung. Eine Kopplung von Planung und Bau sowie Unterhalt und Pflege ist für ihre nachhaltige Sicherung und Entwicklung unabdingbar. In der Planung muss mit dem Unterhalt auf eine robuste Ausführung und effiziente Pflege geachtet werden. Der Unterhalt umfasst mit der Planung das gesamte Management zur weiteren Entwicklung der Räume. Datenerfassung und -haltung, Maschinen- und Fahrzeugmanagement, Festlegungen von Pflegestandards, Energie- und Verwertungsmanagement oder Lebenszykluskosten sind nur Stichpunkte, die den Rahmen dieses weiten Feldes umreißen.
Modernes Grünflächenmanagement ist als dringend notwendige Struktur in den Fachverwaltungen mindestens jeder Großstadt zu etablieren. Hier gibt es teilweise noch erheblichen Nachholbedarf, auch bedingt durch die Zuordnung der grünen Fachverwaltungen zu fachfremden Einheiten.
Grünflächenmanagement ist allerdings derzeit noch kein eindeutig definierter Begriff. Forschungsvorhaben und Forschungs-Praxis-Projekte können das Etablieren eines aktuellen, gesamthaften Grünflächenmanagements unterstützen.
Die besten Voraussetzungen für ein modernes und umfassendes Grünflächenmanagement bieten kompetent und bedarfsorientiert ausgestattete Fachämter, die von der konzeptionellen Planung bis zur technischen, ökonomischen und ökologischen Pflege aus einer Hand agieren können.
Forderung: Eine ausreichende Mittelversorgung zur Sicherung und Weiterentwicklung bestehender Grünanlagen sowie zur Schaffung und dauerhaften Unterhaltung neuer Anlagen (unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten) muss gewährleistet sein. Dazu sollten wirksame Instrumente entwickelt werden, zum Beispiel:
- grundsätzliche Festlegungen zum Finanzhaushalt der Kommunen
Förderprogramme für urbane Grün- und Freiraumentwicklung oder entsprechende Schwerpunktsetzung in der Städtebauförderung (Förderung mit reduziertem Eigenanteil für Kommunen in Haushaltsnotlagen, inkl. Unterhalt für eine bestimmte Zeitspanne).
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