6. Richtwerte und rechtliche Grundlagen
Richtwerte und rechtliche Grundlagen schaffen eine bundesweite Basis für die quantitative und qualitative Grünausstattung und deren Schutz
Für eine ausreichende Grün- und Freiraumausstattung in urbanen Gebieten müssen Mindestanforderungen quantitativ und qualitativ bestimmt werden. Sowohl eine ausreichende Grundausstattung urbaner Infrastruktur als auch vielfältige Leistungen und Werte sorgen für Nachhaltigkeit und Resilienz des Stadtgefüges heute und für kommende Generationen. Nur durch Mindeststandards kann der durch das Grünbuch „Grün in der Stadt“ initiierte Prozess langfristig zum Erfolg geführt werden. Ziel ist ein einheitlicher Mindeststandard durch Qualitätsnormen (unterschiedliche Beispiele bestehen derzeit für einzelne Städte; Formulierungen von Zielen für Erreichbarkeit und Versorgung liegen von der WHO vor).
In der Konsequenz muss auch der Unterhalt für diese Mindeststandards definiert und finanziell gewährleistet werden können.
Bei Nachverdichtungen kann dann das Ziel der doppelten Innenentwicklung / integrierten Stadtentwicklung durch einen quantitativen und qualitativen Rahmen genauer definiert und nachhaltig gesteuert werden. Diese formellen Instrumente werden für eine qualitätserhaltende Innenentwicklung benötigt.
Die Möglichkeit des Verzichts auf eine Kompensationsverpflichtung sowie die Möglichkeit, einen Ausgleich in der Abwägung auszuschließen, sind im Baugesetzbuch zu streichen.
Zudem sollte zur Sicherung von erhaltenswerten Bäumen auf Nachbargrundstücken von Neubauten (insbesondere Tiefgaragen) im Baugesetzbuch ein entsprechender verpflichtender Prüfauftrag im Rahmen der Baugenehmigung integriert werden.
Forderung: Die Gartenamtsleiterkonferenz fordert das BMUB auf, einen Prozess zur Entwicklung und Sicherstellung von Richtwerten einzuleiten und den Schutz vorhandenen Grüns durch entsprechende Paragraphen im Baugesetzbuch zu manifestieren.
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