Stellungnahme der Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz
(GALK e.V.)
Die Kommunen sind zentrale Akteure bei der Umsetzung des Nationalen Wiederherstellungsplans im urbanen Raum, insbesondere von Artikel 8. Die Umsetzung der Wiederherstellungsziele wird nur dann gelingen, wenn die kommunale Ebene über geeignete rechtliche, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen verfügt. Insbesondere eine stärkere Integration der Ziele in bestehende Planungsinstrumente, eine Entbürokratisierung sowie verlässliche Strukturen zur Finanzierung und Umsetzung sind hierfür entscheidend. Ebenso dürfen Zielkonflikte nicht auf die kommunale Ebene abgeschoben werden. Die GALK steht als fachlicher Partner für die Weiterentwicklung dieser Ansätze zur Verfügung und bringt ihre Expertise in den weiteren Prozess gerne ein.
Hintergrund: Nationaler Wiederherstellungsplan
Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) verpflichtet alle Mitgliedstaaten, innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten einen nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) zu erarbeiten. In diesem Plan legt der jeweilige Staat dar, wie er die Ziele der Verordnung erreichen will. Das können zum Beispiel konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen, die Festlegung von Flächen, Zeitplänen sowie die Bewertung der Klimawirksamkeit und sozio-ökonomischer Auswirkungen sein. Das Format des NWP und die erforderlichen Inhalte sind dabei von der EU-Kommission für alle Mitgliedstaaten einheitlich vorgegeben worden. In Deutschland wird der NWP vom Bund in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern entwickelt. Ein zentrales Element dabei ist eine offene, transparente und inklusive Beteiligung der Öffentlichkeit.
NWP / Entwurf 2026
Die GALK hat ihre ausführliche Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) dem Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit übersandt.
Bis zum 25.06.2026 bot zudem eine Online-Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan die Möglichkeit, den ersten Entwurf des deutschen NWP zu lesen und zu kommentieren.
Dieser Entwurf bildet die Grundlage für die Einreichung bei der Europäischen Kommission, die für September 2026 vorgesehen ist. Die eingereichten Hinweise und Anmerkungen tragen dazu bei, den Plan weiter zu verbessern. Der weitere Prozess ist klar strukturiert: Nachdem der Bund den Planentwurf eingereicht hat, prüft ihn die Europäische Kommission innerhalb von sechs Monaten und gibt der Bundesregierung Rückmeldung. Anschließend hat Deutschland weitere sechs Monate Zeit, um den Plan zu finalisieren, bevor der nationale Wiederherstellungsplan an die Kommission übermittelt wird.
Im Fokus der GALK-Stellungnahme stehen die Urbanen Ökosysteme (Artikel 8) und übergeordnete Maßnahme.
GALK-Stellungnahme
Kernaussagen:
- Die GALK begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung der EU‑Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sowie die Stärkung urbaner Ökosysteme im Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP).
- Stadtgrün ist eine zentrale Voraussetzung für Klimaanpassung, Biodiversität, Gesundheit und Lebensqualität und erfüllt zugleich Funktionen der Daseinsvorsorge und kritischen Infrastruktur.
- Die vorliegenden Regelungen weisen jedoch strukturelle Defizite auf und sind in ihrer aktuellen Ausgestaltung nur eingeschränkt praxistauglich umsetzbar.
GALK e.V. – Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz
